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Der SLADO e.V. ist Träger des Schwul-lesbischen Jugendzentrums SUNRISE

 

IWWIT Kampagne

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Die Aufklärungskampagne der Deutschen Aidshilfe -  "Ich weiß was ich tu! "
§3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereines können nur juristische Zusammenschlüsse und nicht-juristische Zusammenschlüsse von Personen werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Gegen die Ablehnung steht der/dem Bewerberin/Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann binnen zweier Monate erneut zu entscheiden hat.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung per eingeschriebenem Brief an den Vorstand erfolgen und ist wirksam mit Zugang.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Mitglieder des Vereines. Gegen den Ausschluss ist der Widerspruch zulässig, die Mitgliederversammlung muss dann binnen zweier Monate erneut entscheiden.


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